AGB der Firma Optimum Clean GmbH (Kunden)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a. Allen zwischen „Optimum Clean GmbH“ (im Folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) zugrunde: Es gilt deutsches Recht.
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gelten diese AGB. Hierzu zählen alle Geschäftsbereiche des Anbieters, wie Fahrzeugaufbereitung, KFZ-Wäsche, LKW-Wäsche, Flugzeugaufbereitung, Helikopteraufbereitung, Zweiradaufbereitung, Gebäudereinigung, Reinigung weiterer Oberflächen und Gegenstände.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen sind im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Dienstleistung muss der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen oder den zuvor besprochenen Auftrag per Telefon im Beisein eines Zeugen bestätigen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Auftraggeber und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens drei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50 % des ausgemachten Preises, mindestens aber von 50,00 Euro in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
§4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Produktes/der Sache, welches/welche in den Genuss der Dienstleistung kommt, überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Dauerauftrag in nicht regelmäßigem Beisein des Auftraggebers, nicht vor Ort sein des Auftraggebers bei Beendigung der Arbeiten), geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Übergabebereitschaft (Verlassen des Auftragsortes) auf ihn über.
4.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung des Produktes/der Sache, welches/welche in den Genuss der Dienstleistung kommt, durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.
4.4. Es gilt grundsätzlich die Holschuld des Auftraggebers. Die Gefahr eines zufälligen oder von einem außenstehenden Dritten zu vertretenden Untergangs (Totalverlust) oder einer Verschlechterung (Beschädigung) geht auf ihn über, sobald der Kaufgegenstand auf dem Firmengelände oder an einem dritten Ort dem Auftraggeber übergeben oder ebendort zur Abholung bereitgestellt wird.
§5 Haftung und Garantie
5.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers, aus jeglichen Personen-, Vermögens-, Leistungs-, Produktions-, Kasko-, Haftpflicht-, Nutzungs-, Gewinn-, Einsparungs- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung bei der Firma Optimum Clean GmbH entstehen, sind auf die Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung, der Handel-Handwerksversicherung, der Luftfahrthaftpflichtversicherung und sämtlicher weiterer abgeschlossener Versicherungen der Firma Optimum Clean GmbH begrenzt. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die aufgrund von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen. Die Versicherungspolicen und deren Deckungssummen können auf Nachfrage eingesehen werden.
5.1.1. Ansprüche, die uns wegen des Untergangs oder der Verschlechterung eines Gegenstandes gegen einen Dritten zustehen, treten wir auf Verlangen an den Auftraggeber ab.
5.1.2. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
5.1.3. Die Haftung des Anbieters für Schäden, die aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind, bleibt unberührt.
5.1.4. Eine Haftung des Anbieters für vertragliche Ansprüche des Auftraggebers, die aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, entstehen, ist ausgeschlossen.
5.1.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
5.2 KFZ & LKW
5.2.1. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.2.2. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug/LKW, die vor den Arbeiten an dem betreffenden Fahrzeug/LKW vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur/Exterieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug/LKW vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5.2.3. Die Motorraumwäsche wird nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motorraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs.
5.2.4. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Motorsteuergeräte, HiFi, Bildschirme etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug/LKW dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensansprüche geltend gemacht werden können.
5.2.5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sämtliche persönlichen Gegenstände, wertvolles Zubehör oder lose Anbauten wie Spoiler, Antennen, Dashcams, Navigationssysteme, Halterungen und sonstige nicht fest verbaute Ausstattungen vor der Reinigung zu entfernen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste solcher Gegenstände, wenn diese nicht ordnungsgemäß entfernt wurden.
5.2.6. Für Fahrzeuge mit Sonderlackierungen, Folierungen, Mattlackierungen oder anderen empfindlichen Oberflächen besteht nur dann Haftung, wenn der Auftraggeber den Anbieter vor der Reinigung schriftlich über diese Besonderheiten informiert. Ohne diese Information kann keine Haftung für Verfärbungen, Kratzer oder andere Schäden übernommen werden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung der besonderen Oberflächen entstehen.
5.2.7. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch undichte Stellen am Fahrzeug entstehen, wie Wassereintritt durch fehlerhafte Dichtungen, Fenster oder Dächer. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter auf bekannte Probleme dieser Art hinzuweisen, um Schäden während der Reinigung zu vermeiden.
5.3 Gebäudereinigung
5.3.1. Im Rahmen unserer Reinigungsdienstleistungen für Glas und zugehörige Bauelemente, einschließlich Rahmen, Paneele, beschichtete Gläser, vorgespannte ESG-Gläser und Isoliergläser, ist es möglich, dass durch die Reinigungsprozesse zuvor nicht erkennbare Schäden freigelegt werden. Diese Schäden können eine inhärente Eigenschaft der zu reinigenden Materialien sein und sind nicht zwangsläufig auf eine unsachgemäße Durchführung der Dienstleistung zurückzuführen.
5.3.2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für das Sichtbarwerden solcher Beeinträchtigungen, die durch die Reinigung freigelegt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verätzungen, Kratzer, Schürfe oder ähnliche Schäden. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Mikrokratzer, obwohl sie durch die Reinigung entstehen können, aufgrund ihrer Natur nicht immer vermeidbar sind.
5.3.3. Für Schäden, die eindeutig und direkt durch die Reinigungsarbeiten des Anbieters verursacht werden, übernimmt der Anbieter die volle Verantwortung, jedoch nur, sofern diese Schäden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen sind.
5.3.4. Bei Grundreinigungen und/oder regelmäßigen Unterhaltsreinigungen sind die zu reinigenden Flächen vom Auftraggeber frei zu halten. Für Schäden an lose herumstehenden oder liegenden Gegenständen, die die durchzuführenden Arbeiten behindern, übernehmen wir keine Haftung. Dem Auftraggeber obliegt allein die Fürsorgepflicht für sein Eigentum.
5.3.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle zu reinigenden Bereiche für das Reinigungspersonal zugänglich sind. Hindernisse und private Gegenstände sind vor Beginn der Reinigungsarbeiten zu entfernen. Für Verzögerungen oder Beeinträchtigungen der Reinigungsleistung, die durch mangelnde Zugänglichkeit verursacht werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
5.3.6. Der Anbieter verpflichtet sich, die vereinbarten Reinigungsdienstleistungen termingerecht und professionell durchzuführen. Als Anbieter sind wir stets bestrebt, unsere Dienstleistungen pünktlich gemäß dem vereinbarten Zeitplan zu erbringen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die rechtzeitige Fertigstellung unserer Arbeiten von der rechtzeitigen Fertigstellung anderer Gewerke und Arbeiten im selben Gebäude abhängen kann. Im Falle von Verzögerungen bei anderen Gewerken, die die vereinbarten Reinigungstermine beeinträchtigen, sind wir bemüht, gemeinsam mit dem Auftraggeber alternative Lösungen zu finden und den Zeitplan so gut wie möglich einzuhalten. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen, die auf die Unpünktlichkeit anderer Gewerke zurückzuführen sind.
5.3.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter über spezielle Eigenschaften der zu reinigenden Materialien, Oberflächen oder Einrichtungen zu informieren, die eine besondere Reinigungstechnik erfordern oder empfindlich gegenüber bestimmten Reinigungsmitteln sind. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung von standardmäßigen Reinigungsmitteln entstehen, sofern der Auftraggeber keine besonderen Anweisungen erteilt hat. Ergänzung: Bei stark verschmutzten oder anderweitig beeinträchtigten Oberflächen übernimmt der Anbieter keine Haftung für Schäden, die durch den Versuch der Beseitigung dieser Verschmutzungen entstehen.
5.3.8. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf bauliche Mängel zurückzuführen sind, wie undichte Fenster, Risse in der Fassade oder schlecht verarbeitete Materialien. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter über bekannte Mängel im Voraus zu informieren. Für unvorhersehbare Schäden an baulichen Elementen übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
5.4 Flugzeuge
5.4.1. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.4.2. Die Haftung für alle Schäden am Flugzeug, die vor der Flugzeugreinigung an dem betreffenden Flugzeug bereits vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer, Beulen, loses und schadhaftes Interieur/Exterieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht oder vorgereinigt wurde etc.) und durch die Arbeiten am Flugzeug vergrößert/gesteigert/verstärkt/intensiviert wurden, wird nicht übernommen.
5.4.3. Bei Flugzeugen, die älter als 10 Jahre sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung für Schäden an der Lackierung oder am Material, die durch Alterserscheinungen oder mangelnde Wartung hervorgerufen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter über bekannte Schwachstellen oder Problemzonen des Flugzeugs vor der Reinigung zu informieren.
5.5. Das Produkt/der Sache, welches/welche in den Genuss der Dienstleistung kommt, sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Der Anbieter bietet die Möglichkeit einer Aufbewahrung unter Verschluss, ohne jedoch eine Gewährleistung oder Schadenersatzansprüche zu übernehmen.
§6 Formalitäten und schriftliche/mündliche Absicherung
6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten an den unter §1 aufgeführten Geschäftsbereichen, müssen die Auftragsformulare vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich (im Beisein eines Zeugen) bestätigt werden. Hierzu gehört neben dem Angebot ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Produkt/der Sache, welches/welche in den Genuss der Dienstleistung kommt. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrags geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrags vorhandene Schäden beziehen.
6.3. Mit der Unterzeichnung/mündlichen Bestätigung dieser in Punkt 6.1 aufgeführten Formulare bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB – einzusehen unter https://optimumclean-solutions.de/agb/) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber ebenfalls unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich auf Rechnung oder nach Vereinbarung per elektronischem Zahlsystem oder Barzahlung.
7.2. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
7.3. Die Zahlung der Rechnung erfolgt nach Rechnungserhalt ohne Abzug und innerhalb von 14 Tagen.
7.4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu zahlen.
7.5. Bei einer Zahlungsverzögerung von mehr als 14 Tagen hat der Anbieter das Recht, die weitere Durchführung von Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
7.6. Wenn der Anbieter mit einer Zahlung in Verzug gerät, hat er dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen, bevor er den Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
7.7. Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen dem Produkt/der Sache, welches/welche in den Genuss der Dienstleistung kommt, mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, am Telefon, sowie der Facebookseite (https://www.facebook.com/optimumclean/) des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Zustand der Sache oder des Gegenstands stark von den Orientierungspreisen abweichen. Wir können zusätzliche Dienstleistungen auf Anfrage erbringen, die über die Standarddienstleistungen hinausgehen, beispielsweise die Kontaktaufnahme und Koordination mit dem gewünschten Flughafen, Vorauszahlung von Kundenausgaben und damit verbundene buchhalterische Aufwendungen usw. Für solche speziellen kundenspezifischen Dienstleistungen behalten wir uns vor, eine Verwaltungspauschale zu erheben, die 10 % der Gesamtkosten der Fremdrechnung entspricht.
8.3. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden, oder per Telefon im Beisein eines Zeugen. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden, sofern möglich, vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
§9 Vertragsabschluss
9.1. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder durch die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung.
9.2. Der Anbieter ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
9.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und eventuelle Abweichungen unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.
§10 Datenschutz
10.1. Der Anbieter verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), zu beachten und die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden.
10.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und -information sowie für eigene Werbezwecke des Anbieters gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen. Weitere Informationen unter: https://optimumclean-solutions.de/datenschutzerklaerung/
§11 EBAY-SHOP Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
11.1.1. Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, dem Verkäufer, und Ihnen, dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
11.1.2. „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
11.2 Vertragsschluss
11.2.1. Die Produktpräsentationen im eBay-Shop stellen kein bindendes Angebot dar, sondern sind eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
11.2.2. Durch Absenden einer Bestellung im eBay-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Wir können dieses Angebot nach freiem Ermessen innerhalb von 5 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist eine Absage zukommen lassen.
11.3 Preise und Versand
11.3.1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer und andere Preisbestandteile beinhalten. Sie enthalten nicht die Versandkosten, die gesondert angegeben werden.
11.3.2. Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich. Wir liefern nicht an Packstationen.
11.3.4. Die Versandkosten trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist.
11.4 Zahlung und Eigentumsvorbehalt
11.4.1. Der Kunde hat die Wahl zwischen den im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsarten. Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
11.4.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
11.5 Lieferung und Gewährleistung
11.5.1. Die Lieferfrist beträgt ca. 5 Arbeitstage, es sei denn, im Angebot wurde ausdrücklich etwas anderes angegeben. Sie beginnt – vorbehaltlich der Regelung im Absatz 3 – mit Vertragsschluss.
11.5.2. Sollte die vom Käufer bestellte Ware nicht verfügbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne eigenes Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir den Käufer unverzüglich informieren und ihm ein vergleichbares Produkt vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Käufer keine Lieferung eines vergleichbaren Produkts wünscht, werden wir dem Käufer bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
11.6 Haftung
Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansonsten haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
§12 Sonstiges
12.1. Erfüllungsort ist der Standort des Auftraggebers.
12.2. Gerichtsstand ist Kempten.
12.3. Salvatorische Klausel: Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.
© AGB (Kunden) Firma Optimum Clean GmbH 2024